Gebührenordnung

Gebührenordnung

Beschluss der Mitgliederversammlung vom 13.04.2002

Letzte Änderung in der MV vom 01.03.2025

1. Aufnahmegebühr 30,00 €/Mitglied
2. Mitgliedsbeiträge
a. für Mitglieder/Gartenpächter pro Parzelle 70,00 €
b. für Mitglieder ohne Garten oder Ehepartner 10,00 €
3. Pacht
a. pro Quadratmeter Pachtfläche genutzter Kleingarten 0,088 €/m²
4. Gebühren
a. Bearbeitung Bauantrag/Standortgenehmigung Laube 15,00 €
b. 1. Mahnung bei Zahlungsverzug 7,00 €
c. 2. Mahnung bei Zahlungsverzug 10,00 €
d. Bearbeitungsgebühr bei Wechsel des Unterpächters 20,00 €
e. Für eine vom Pächter veranlasste Wertschätzung lt. WS-Richtlinie
f. Ausdruck der Satzung 2,00 €
g. Buchungskosten ab der 2. Rate und je weitere Rate 0,16 €
h. Zustellung der Jahresrechnung per Post 2,50 €
5. Kosten für Elektroenergie und Wasser
a. Elektrokosten lt. Rechnungslegung Lieferant
b. Elektropauschale (Verlust) Differenz Hauptzähler/Unterzähler
c. Stromgrundpreis 0,391 € (anteilig)
d. Wasserkosten lt. Rechnungslegung Lieferant
e. Wasserpauschale (Verlust) Differenz Hauptzähler/Unterzähler
f. Wassergrundpreis 0,67 €
g. Genehmigung für neuen Stromanschluss 200,00 €
h. Jährliche Gebühr für ungeeichten Stromzähler 100,00 €
6. Gemeinschaftsleistungen
a. nicht geleistete Arbeitsstunden 20,00 €
b. zu leistende Stunden pro Parzelle
befreit: Ehrenmitglieder, Vorstand, Wegewarte, Gartenwart, Baukommission, Schlüsselwart, Wasserwart, Elektrowart und Schlichterkommision
5 Stunden
c. Winterdienst im Rahmen der Verkehrssicherung (Außenwege) 20,00 €/Stunde
d. Arbeiten an gemeinschaftlicher Elektroanlage (max. 160 €/Monat)
Keine Verrechnung mit Pflichtstunden möglich!
5,00 €/Stunde
e. genehmigte Mehrleistung 10,00 €/Stunde
f. Gutschrift für Teilnahme an Hauptversammlung 1 Stunde
7. Ordnungsgelder wegen fahrlässig/schuldhaft verursachter Kosten
a. Neuanschluss von Wasser oder Strom nach schuldhaft verursachter Abschaltung 20,00 €
b. fahrlässig verursachter Wasserverlust bei Inbetriebnahme durch geöffnete Ventile 20,00 €
c. kein Zugang zum Zähler zur Ablesung (je ein Samstag mitte September und mitte Oktober) 100,00 €
d. Wasser- oder Stromentnahme ohne Zähler oder gültiger Plombe 50,00 €
e. Ersatzplombe 10,00 €
f. Ohne Genehmigung errichtete Baulichkeiten (Rückbau oder Abriss) 50,00 €
g. Bei nicht im Rahmen einer Vereinbarung willkürlich vorgenommenen Einzahlungen oder Ratenzahlungen 20,00 €
h. für die Ermittlung der Adresse und Nachsendung 10,00 €
8. Verwaltungskosten
a. je Vorstandsitzung (bei mindestens 2/3 Anwesenheitsdauer) entfallen
b. Verbands- und Kleingärtnertag, Schulung oder Beratung im Stvbd. entfallen
c. für Fahrten mit eigenem PKW mit Auftrag und Nachweis entfallen
9. bei nicht fristgerechter Zahlung der Jahresbeiträge oder anderer Zahlungsaufforderungen sowie Ratenzahlung 6 %
1. Aufnahmegebühr
Aufnahmegebühr
20,00 €/Mitglied
2. Mitgliedsbeiträge
a.
für Mitglieder/Gartenpächter pro Parzelle
70,00 €
b.
für Mitglieder ohne Garten oder Ehepartner
10,00 €
3. Pacht
a.
pro Quadratmeter Pachtfläche genutzter Kleingarten
0,088 €/m²
4. Gebühren
a.
Bearbeitung Bauantrag/Standortgenehmigung Laube
15,00 €
b.
1. Mahnung bei Zahlungsverzug
7,00 €
c.
2. Mahnung bei Zahlungsverzug
10,00 €
d.
Bearbeitungsgebühr bei Wechsel des Unterpächters
20,00 €
e.
Für eine vom Pächter veranlasste Wertschätzung
lt. WS-Richtlinie
f.
Ausdruck der Satzung
2,00 €
g.
Buchungskosten ab der 2. Rate und je weitere Rate
0,16 €
h.
Zustellung der Jahresrechnung per Post
2,50 €
5. Kosten für Elektroenergie und Wasser
a.
Elektrokosten
lt. Rechnungslegung Lieferant
b.
Elektropauschale (Verlust)
Differenz Hauptzähler/Unterzähler
c.
Stromgrundpreis
0,391 € (anteilig)
d.
Wasserkosten
lt. Rechnungslegung Lieferant
e.
Wasserpauschale (Verlust)
Differenz Hauptzähler/Unterzähler
f.
Wassergrundpreis
0,67 €
g.
Genehmigung für neuen Stromanschluss
200,00 €
h.
Jährliche Gebühr für ungeeichten Stromzähler
100,00 €
6. Gemeinschaftsleistungen
a.
nicht geleistete Arbeitsstunden
20,00 €
b.
zu leistende Stunden pro Parzellebefreit: Ehrenmitglieder, Vorstand, Wegewarte, Gartenwart, Baukommission, Schlüsselwart, Wasserwart, Elektrowart und Schlichterkommision
4 Stunden
c.
Winterdienst im Rahmen der Verkehrssicherung (Außenwege)
20,00 €/Stunde
d.
Arbeiten an gemeinschaftlicher ElektroanlageKeine Verrechnung mit Pflichtstunden möglich! Max. 160 €/Monat
5,00 €/Stunde
e.
genehmigte Mehrleistung
10,00 €/Stunde
7. Ordnungsgelder
a.
Neuanschluss von Wasser oder Strom nach schuldhaft verursachter Abschaltung
20,00 €
b.
fahrlässig verursachter Wasserverlust bei Inbetriebnahme durch geöffnete Ventile
20,00 €
c.
kein Zugang zum Zähler zur Ablesung (je ein Samstag mitte September und mitte Oktober)
100,00 €
d.
Wasser- oder Stromentnahme ohne Zähler oder gültiger Plombe
50,00 €
e.
Ersatzplombe
10,00 €
f.
Ohne Genehmigung errichtete Baulichkeiten (Rückbau oder Abriss)
50,00 €
g.
Bei nicht im Rahmen einer Vereinbarung willkürlich vorgenommenen Einzahlungen oder Ratenzahlungen
20,00 €
h.
für die Ermittlung der Adresse und Nachsendung
10,00 €
8. Verwaltungskosten
a.
je Vorstandsitzung (bei mindestens 2/3 Anwesenheitsdauer)
entfallen
b.
Verbands- und Kleingärtnertag, Schulung oder Beratung im Stvbd.
entfallen
c.
für Fahrten mit eigenem PKW mit Auftrag und Nachweis
entfallen
9. Zinsen
bei nicht fristgerechter Zahlung der Jahresbeiträge oder anderer Zahlungsaufforderungen sowie Ratenzahlung
6 %